Vorstand

Die handelnden Personen im UYC TV wechseln nach der Wahl in der Generalversammlung alle drei Jahre. Der Vorstand wird gebildet aus den einzelnen UYCs in der Reihenfolge der Gründungsjahre. Beginnend mit dem Stammverein, danach Wörthersee > Attersee > Traunsee usw. Präsident ist lt aktuellem Statut der jeweilige Präsident des entsprechenden Clubs, dieser kann die Aufgabe allerdings an ein Mitglied seines Vorstandes delegieren. (§ 8 der dzt gültigen Statuten)